Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Durch die Anmeldung wird vom Kunden dem Veranstalter gegenüber den Abschluss eines Vertrages angeboten. Die Anmeldung zur Veranstaltung kann nur schriftlich mit dem Anmeldeformular erfolgen. Sobald Sie die Anmeldebestätigung erhalten, wird die Anmeldung verbindlich.
2. Leistungen und Preise
Die Preise und die im Preis enthaltenen Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen laut Angebot. Nicht angegebene Leistungen sind nicht enthalten. Geringfügige Änderungen bezüglich des Verlaufs der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor.
3. Mindestteilnehmer
Für die Veranstaltung beträgt die Mindestteilnehmerzahl 6 Personen. Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Wir werden Sie in diesem Fall umgehend informieren und gegebenenfalls wird dem Teilnehmer die Veranstaltungsgebühr voll erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Zahlungsbedingungen
Wenn Sie die Anmeldebestätigung erhalten haben, ist innerhalb einer Woche eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 50% des Gesamtbetrags. Die Anmeldung wird nur bei Erfüllung dieser Bedingung angenommen. Die Restzahlung auf den Gesamtpreis ist vor Ort zu begleichen.
5. Bestimmung und Gesetze
Für die Einhaltung von Gesetzen hat der Teilnehmer selbstverständlich selber Sorge zu tragen, wie Pass-, Zoll- und Visavorschriften. Alle Sanktionen, die aus der Missachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder anderen entstehen, hat alleine der Verursacher zu tragen.
6. Teilnehmereinigung
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer: „Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt“. Wenn der Veranstalter erkennt, dass der Teilnehmer von Anfang an oder nach einer gewissen Zeit den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen ist, kann er diesen von der weiteren Teilnahme ausschließen. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist diesbezüglich ausgeschlossen.
7. Reiserücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Er muss dies jedoch in Schriftform tun. Der Rücktritt von einer Veranstaltung wird wirksam an dem Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingeht. Bei Rücktritt durch den Kunden gelten folgende Maßnahmen: die Anzahlung vom Gesamtbetrag (50%) der im Zuge der Anmeldung geleistet wurde, wird einbehalten bzw. berechnet.
8. Rücktritt durch den Veranstalter
Wenn der Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt, höhere Gewalt die Veranstaltung behindert oder nicht möglich macht (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, oder wenn die Strecken nicht befahrbar ist), die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder sich herausstellt, dass der Teilnehmer oder dessen Fahrzeug nicht den Anforderungen der Veranstaltung entspricht. Das sind alles Gründe in denen der Veranstalter sich vorbehält eine Veranstaltung vor Antritt abzusagen. Der Teilnehmer erhält gegeben falls die Veranstaltungsgebühr voll erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, den Ablauf der Veranstaltung jederzeit aus Gründen der Sicherheit und oder höherer Gewalt zu ändern oder abzubrechen. Bei Abbruch wird die Gebühr anteilig zurückerstattet.
9. Teilnehmerzusicherung
Der Teilnehmer bestätigt, dass er Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Auch wenn er dem Tourguide folgt, fährt er auf eigene Gefahr und Risiko. Er nimmt mit einem Motorrad an der Veranstaltung teil, das im fahrsicheren Zustand ist und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Die Regeln der Straßenverkerhrsordnung sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Reiselandes sind dementsprechend anzuwenden. Der Teilnehmer ist für die Rücksichtnahme der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Dem Teilnehmer sind die Gefahren des Motorradfahrens im Gelände bewusst. Der Teilnehmer nimmt mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung an der Veranstaltung teil.
10. Beachtung von Anweisungen
Den Anweisungen des Veranstalters ist stets Folge zu leisten. Dies gilt auch für dessen Beauftragte und Helfer. Der Tourguide hat das Recht, den Teilnehmer nach einer Ermahnung- ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr- von der weiteren Veranstaltung auszuschließen, wenn er gegen Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen verstößt oder auch wenn er die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Außerdem kann der Teilnehmer dann für den entstandenen Schaden vom Veranstalter haftbar gemacht werden.
11. Haftung
Alle Teilnehmer verzichten durch Ihre Unterschrift gegenüber dem Veranstalter, sowie dessen Beauftragten und Helfern auf Schadenersatzansprüche aus allen im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Personen- Sach- oder anderen Schäden. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der Teilnehmer erklärt damit weiteres, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Der Unterzeichnende stellt MX- Avantura und seine Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. MX- Avantura übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Wir haften nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Veranstaltung. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch MX- Avantura verursacht wurde. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den dreifachen Preis beschränkt. Sollten einzelne Veranstaltungen aufgrundhöherer Gewalt nicht durchführbar sein, so ist MX- Avantura zur Erstellung eines Ersatzprogrammes berechtigt. Eine Preisminderung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Desweiteren übernimmt der der Veranstalter keinerlei Haftung für Bußgelder/Strafen, die auf der Veranstaltung anfallen könnten. Sollte der Teilnehmer den Tourguide bitten, sein Motorrad auf der Veranstaltung, über z.B. eine schwierige Passage zu fahren, besteht durch den Veranstalter oder Tourguide keinerlei Haftung für entstehende Schäden, z.B. bei einem Sturz. Jegliche Haftung des Veranstalters für allfällige Unfallfolgen (Beschädigung der Kleider, Sachschäden Körperverletzung, Invalidität, sowie Tod) ist, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Mit seiner Anmeldung und Verzichtserklärung bestätigt der Teilnehmer, dieses Risiko selbst zu tragen und dafür hinreichend versichert zu sein. Sollte ein Teilnehmer während der Veranstaltung verletzt werden, erklärt er sich mit einer allenfalls erforderlichen medizinische Behandlung, Bergung, Beförderung zum Krankenhaus oder anderen Notfallstellen einverstanden. All diese Maßnahmen werden durch den Veranstalter in bestem Wissen sowie in dessen Abschätzung des Zustandes des Teilnehmers ergriffen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen, sofern diese nicht durch die Unfallversicherung bzw. andere Versicherungen gedeckt sind.
12. Haftungsverzichterklärung
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Kunde folgender Erklärung zu: Über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Gruppenfahrten abseits der Straße bin ich mir voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich bin für meine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn ich den Trainings- bzw. den Tourenvorschlägen des Veranstalters, Helfer, Fahrer oder irgendwelche Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, folge. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass weder der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen noch der Geländebesitzer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art haftbar gemacht werden können. Es ist mir bekannt, dass MX- Avantura auch nicht für das Fehlverhalten anderer Gruppenteilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung oder Erkrankung an der Teilnahme noch folgender Tagestouren hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber MX- Avantura geltend machen, da die Verletzung/Erkrankung in meinen eigenen Risikobereich fällt und MX- Avantura die Leistungen weiterhin bereitstellt. Desweiteren bin ich für Schäden, die ich anderen zufüge, selbst zivil- und strafrechtlich verantwortlich. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln des entsprechenden Reiselandes zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt und verfüge über ein amtlich zugelassenes Motorrad und einen gültigen Führerschein. Ich bin selbst für das Tragen meiner Schutzkleidung verantwortlich.
13. Reklamation
Dem Veranstalter oder dem Tourguide sind haftungsbegründende Reklamationen gleich und vor Ort mitzuteilen und spätestens innerhalb drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.
14. Versicherung
Eine Versicherung seitens MX- Avantura besteht nicht!
15. Verleih von Enduros und Ausrüstung
Motorräder werden nach Anfrage von MX- Avantura gestellt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden, die durch Verschulden des Teilnehmers entstehen, muss dieser aufkommen. Vorbestehende Mängel sind zu melden. Die Ausrüstung muss selber mitgebracht werden, deshalb ist der Teilnehmer für Schäden an der eigenen Ausrüstung natürlich selber verantwortlich.
16. Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass MX-Avantura die aufgenommenen Bilddokumentationen für eigene Werbezwecke verwenden, veröffentlichen und weitergeben darf.
17. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Teile Bosnien vereinbart.
18. Veranstalter